Was im Supermarkt eher selten vorkommt, ist im Online Handel Gang und Gäbe: Es wird der Warenkorb gefüllt, aber bevor es zum Bezahlen der ausgewählten Produkte kommt, wird der Kaufprozess abgebrochen. Dies ist für Online Händler sehr ärgerlich, weil es eine verpasste Umsatzchance darstellt.
Diese Umsatzchance sollten sich Online Händler nicht so einfach entgehen lassen. Durch eine E-Mail, die an den Kunden geschickt wird, kann zunächst auf die Vorteile der Produkte, die sich im Warenkorb des Kunden befinden, hingewiesen werden. Wenn keine Reaktion erfolgt kann anschießend durch Rabatte der Kunde weiter zum Kauf animiert werden. Die Zeitspanne, die zwischen den E-Mails liegt, sollte gut überlegt sein, da diese schnell als lästig vom Empfänger empfunden werden können.
Rechtlich gesehen, gibt es beim Umsetzen einer Warenkorb-Erinnerung allerdings zu beachten, dass zuvor eine Erlaubnis des Kunden eingeholt werden muss. Diese sollte zudem per Double-Opt-In dokumentiert werden. Um sich rechtlich komplett abzusichern, empfehlen wir Online Händlern einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Dieser kann aus wettbewerbs- und datenschutzrechtlicher Sicht beurteilen, wie die E-Mails am besten formuliert und umgesetzt werden sollten.
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