Google veröffentlichte am Montag ein Formular, mit dem Nutzer in Europa die Löschung von unerwünschten Suchergebnissen beantragen können. Damit reagierte der Konzern auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Mitte Mai 2014, das jegliche Suchmaschinenbetreiber dazu verpflichtet personenbezogene Links zu löschen, wenn der Nutzer dies möchte. Allerdings muss der Nutzer jede geforderte Link-Löschung auf Google einzeln begründen und zusätzlich eine Kopie seines gültigen Lichtausweises, sei es Führerschein oder Personalausweis, hochladen, um einen eventuellen Missbrauch der Funktion zu verhindern.
Bei der Prüfung durch den US-Konzern wird darüber hinaus zwischen individueller Privatsphäre und Informationsrecht der Öffentlichkeit unterschieden. „Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht“, heißt es auf der Seite von Google.
Nichtsdestotrotz gingen allein in den ersten 24 Stunden, nachdem die Seite für das Formular eingerichtet wurde, 12.000 Löschanträge von Nutzern bei Google ein. Wann die Links tatsächlich gelöscht werden, ist noch nicht abzusehen.
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