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Die Cookie-Problematik: Teil 1

Online Marketing Agentur Berlin | onehundred.digital
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Datenschutz ist nicht erst seit dem Zeitalter von Apps, Websiteoptimierung und DSGVO ein heiß diskutiertes Thema. Der US-Präsident John F. Kennedy prägte den Begriff schon in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, als um 1960 ein Plan zur Zentralisierung des Informationswesens in den USA entstand. Auch in Europa, besonders in Deutschland, entfachte eine Debatte, die 1970 zur Verabschiedung des ersten Datenschutzgesetzes in Hessen führte.

Der Bund zog kurz danach mit seinem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 1977) nach, welches 2018 von der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (GDPR, DSGVO) verdrängt und auf Bundesebene abgelöst wurde. In dieser Verordnung, der DSGVO, ist festgelegt, wie Werbetreibende und Webseitenbetreiber mit den Daten von Webseiten-Besuchern oder -Nutzern umzugehen haben.

Pflichten und Befugnisse werden definiert und der Endnutzer erhält umfassende Rechte an seinen Daten.

Das Cookie in unserer Webseite

Webseiten sind idealerweise rund um die Uhr Vermarkter, die für Unternehmen, Vereine oder Produkte werben. So schön das Ideal auch ist: Es braucht eine gewisse Form der Kontrolle, um das größtmögliche Potenzial aus Webseiten heraus zu kitzeln. Das haben auch viele Entwickler verstanden und Betreibern von Webseiten ein Werkzeug in die Hand gegeben: Cookies.

Diese kleinen digitalen Behälter sind gefüllt mit nützlichen Informationen über Webseitenbesucher. Mit deren Hilfe lassen sich Aussagen über das Verhalten der Nutzer treffen.

Plattformen wie Google Analytics helfen dabei, diese Daten auszuwerten und Entscheidungen zu treffen, die auf die jeweiligen Zielgruppen und ihr Verhalten zugeschnitten sind. Große soziale Netzwerke, wie Facebook, LinkedIn und Instagram nutzen Cookies, um das Verhalten ihrer Nutzer zu verstehen und ihre Dienste auf das Nutzerverhalten anzupassen. Die Cookies auf Webseiten sammeln Nutzerdaten, die man dann mit den Werkzeugen auswerten kann. Diese Auswertung liefert die Grundlage, um die Seiten mit zugeschnittenen Maßnahmen zu optimieren. Der Nutzer bei dem Ablauf hat allerdings meist keine Einflussnahme, also steht dieser Prozess im klaren Widerspruch zur DSGVO.

Bis vor einigen Jahren genügte es noch dem Endnutzer mitzuteilen, dass Webseiten Cookies verwenden, um seine Daten für Webezwecke zu sammeln und zu verarbeiten. Seit dem 01. Oktober 2019 gilt ein rechtskräftiges Urteil des EuGHs über die Verwendung von Cookies, welches die bisher vorherrschende passive Informationspflicht grundlegend ändert. Mehr hierzu in einem Beitrag auf eRecht24. 

Das Opt-In und Opt-Out Cookie

Mit dem EuGH Urteil vom 01. Oktober 2019 dürfen Webseitenbetreiber nun nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Endnutzers Cookies setzen (Opt-In). Der Endnutzer darf entscheiden welche Cookies er erlaubt und welche nicht. Eine Vorauswahl von nicht essentiellen Cookies, welche die Funktionalität der Webseite gewährleisten, darf es nicht geben.

Hat der Endnutzer die Cookies akzeptiert muss die Webseite ihm die Möglichkeit geben alle Cookies wieder zu deaktivieren (Opt-Out). Die unmittelbare Folge ist, dass zwangsläufig weniger Leute die Cookies auf Webseiten akzeptieren und der analysierte Traffic aufgrund von fehlenden Cookie-Daten ebenfalls weniger wird. Zurzeit existieren noch keine aussagekräftigen Studien oder Statistiken zu den Einbrüchen. Grobe Schätzungen aus diversen Foren, Artikeln und vereinzelter Stimmen von Experten gehen weit auseinander.

Nach unserer Ansicht als Online-Marketing Agentur sollten Webseitenbetreiber mindestens mit einem Verlust der Besucherzahlen von 35 Prozent rechnen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Verlust noch viel umfangreicher sein wird als ursprünglich gedacht. Die Verschärfungen der DSGVO sind außerdem nicht die einzigen Hürden beim Auswerten von Nutzerdaten.

Die Datenschutzbestrebungen unserer Webbrowser

Seit 2019 erfährt der Begriff „Datenschutz“ eine Hochkonjunktur. Damit bei Nutzern ein gutes Image bleibt, lassen sich viele Firmen die Chance nicht entgehen auf den Zug der Datenschützer aufzuspringen. Gerade während der Corona-Krise und der fast schon verpflichtenden Telearbeit ist eine gute und zuverlässige online Kommunikation wichtig. In diesem Punkt macht die Videokonferenz Plattform Zoom Schlagzeilen.

Heimliches Sammeln von Nutzerdaten, eine angebotene, aber nicht eingehaltene End-zu-End Verschlüsselung, das Umlenken von Daten auf chinesische Server, ein vermeintliches  Datenleck und der Verkauf von Nutzerdaten im Darknet regen zur Sorge an.

Der Videokonferenzdienst Zoom versucht schnell auf diese Probleme zu reagieren, aber die medialen Auswirkungen sind offensichtlich. Die Forderungen nach dem sicheren Umgang mit Daten werden durch Beispiele wie Zoom immer lauter.

Im Zuge dieses turbulenten Themas gibt es auch Firmen, die versuchen positiv zu überraschen, darunter Hersteller von Webbrowsern. Mozilla, Hersteller vom beliebten Webbrowser Firefox, kündigte am 03. September 2019 an in den Standarteinstellungen von Firefox die Drittanbieter-Cookies zu blockieren damit seine Nutzer sich sicherer und privater durch das Internet bewegen können. Im Januar 2020 gab Google bekannt in zwei Jahren Drittanbieter-Cookies abzuschaffen, jedoch liegt bisher keine Strategie für einen vollkommende Abschaffung der Third-Party-Cookies vor.

Der Suchmaschinenriese Google ist ein Unternehmen was den Großteil seines Vermögens aus Werbeeinkünften generiert. Die Hoffnung vieler Werbetreibender auf einen geregelten Cookie-Ausstieg liegt also auf den Schultern des Giganten.

Auch Apple kündigte im Dezember 2019 eine Verstärkung seiner Anti-Tracking-Initiative an und im März 2020 wurde erklärt, dass Safari, ähnlich wie Firefox, alle Drittanbieter-Cookies blockiert. Damit sind die drei Big Player im Webbrowsergeschäft auf einen Anti-Cookie-Kreuzzug aufgesprungen, der uns erahnen lässt, wie es um die Zukunft des Cookies bestimmt ist.

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