Im Rahmen des Schutzes der Privatsphäre hat die Europäische Gemeinschaft bereits vor geraumer Zeit eine Richtlinie veröffentlicht, die besagt, dass Cookies im Internet nur noch dann zum Einsatz kommen dürfen, wenn der Nutzer diesen einwilligt. Diese Richtlinie hätte im Mai 2011 in das deutsche Recht aufgenommen werden müssen, was allerdings nie geschehen ist, sodass sich viele Webseitenanbieter mit der Frage konfrontiert sehen, ob nun die Cookie-Richtlinie umgesetzt werden sollte oder nicht.
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich für Webseitenanbieter auf die Verwendung von Cookies hinzuweisen und Besuchern ihrer Webseite die Möglichkeit zu geben, Cookies auszuschalten. Dass kann durch Pop-up Fenster realisiert werden. Doch das andauernde Schließen von Pop-up Fenstern kostet nicht nur Zeit, sondern auch Nerven. Mitunter kann das dazu führen, dass der User in Zukunft die Webseite meidet.
Eine gute Zwischenlösung bietet ein gut sichtbarer Banner oder Balken am oberen Rand der Webseite, der über die Nutzung von Cookies informiert. Zugleich kann darauf hingewiesen werden, dass sofern der Nutzer die Cookies nicht ablehnt und weiter die Webseite nutzt, davon ausgegangen wird, dass der User damit einverstanden ist. Vorteil hierbei ist, dass der User beim Surfen auf der Webseite nicht gestört wird, die Vorgaben der EU-Richtlinie jedoch eingehalten werden. Ein kleiner Rest von Rechtsunsicherheit bleibt dennoch bestehen. Solange aber die Cookie-Richtlinie nicht in das deutsche Recht aufgenommen wird, sind rechtliche Konsequenzen eher unwahrscheinlich.
Mehr zu diesem Thema unter: www.it-recht-kanzlei.de
Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine fachkundige juristische Beratung nicht ersetzen.
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