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Urteil vom Amtsgericht sorgt für Aufruhr unter Onlineshopbetreibern

Online Marketing Agentur Berlin | onehundred.digital
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Seit der vorletzten Woche sorgt ein Urteil des Amtsgericht Berlin Pankow/Weißensee für große Aufregung unter Onlineshopbetreibern. Ein Kunde ging letztes Jahr gegen den Onlineshop Melovely.de vor, weil er angeblich, ohne ein Konto eröffnet zu haben, eine Bestätigungsmail für eine Neuanmeldung von dem Shop erhielt. Das Gericht gab dem Kunden Recht und bestätigte, dass die gesandte E-Mail Werbung darstellte, da der Onlineshop nicht beweisen konnte, dass der Kunde ein Konto bei ihnen eröffnet hatte. Denn laut dem Gericht ist insbesondere auch der Kontext, in welchem der Empfänger eine E-Mail erhalten hat, entscheidend dafür, ob eine E-Mail Werbung darstellt. Erfolgt eine Bestätigungsmail ohne, dass der Kunde ein Konto eröffnet hat, ist es laut dem Urteil eine „sogar besonders aufdringliche – Absatzförderungsmaßnahme […] und […] damit Werbung.“

Aufgrund dieses Urteils wird momentan diskutiert, ob Anmeldebestätigungen von Onlineshops nur noch per Double-Opt-In-Verfahren erfolgen sollten. Dabei wird allerdings nicht berücksichtigt, dass in dem vorliegenden Fall, der Kunde angeblich nie ein Konto in dem Shop eröffnet hat. Denn wenn der Kunde die Einrichtung des Kundenkontos veranlasst hat, stellt „die Information hierüber für sich genommen noch keine Werbung dar.“

Shopbetreiber sollten sich in diesen Fragen Rechtsberatung holen. Es gab bereits Rechtssprechungen, die ausdrücklich empfehlen, z.B. Anmeldebestätigungen mit der Nutzung eines Double-Opt-In-Verfahrens zu verschicken. Ebenso wichtig sind die adäquate Formulierung (neutral und werbefrei) der Bestätigungsmail und die Speicherung der Einwilligung und Bestätigungsmail des Kunden, um im Notfall Nachweise zu haben.

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